Ratschläge, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, Reisen: Befolgen Sie die Ratschläge der französischen Regierung.
Informationen und Echtzeitberatung zu den Corona-Maßnahmen in Frankreich finden Sie auf der Website der französischen RegierungInformationen zum Corona-Virus(externer Link)。
Ab dem 1. August 2022 laufen alle neuen Corona-Maßnahmen in Frankreich aus! Für die Einreise nach Frankreich ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Sie müssen keinen Impfnachweis oder Gesundheitspass mehr vorlegen.
Maßnahmen der französischen Regierung
Derzeit gelten in Frankreich Corona-Maßnahmen
Maskenpflicht aufgehoben
In Frankreich ist das Tragen von Masken an öffentlichen Orten nicht mehr obligatorisch, mit Ausnahme medizinischer Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Apotheken und biomedizinische Labore), wo Pflegepersonal, Patienten und Besucher weiterhin Masken tragen müssen.
Ab dem 16. Mai 2022 wird auch die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske bei Fahrten in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus, Bahn, Flugzeug, Taxi) abgeschafft.
Impfausweis und Gesundheitskarte:
Sollte ab dem 14. März verfügbar seinFehlende Impfungen und GesundheitspässeFrüher dort angezeigt, wo es benötigt wird.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Impfausweises und einer Gesundheitskarte:
eins zu einsImpfausweisJeder muss akzeptieren18 Jahre und 1 MonatLegen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
- 2 Impfdosen + Auffrischungsimpfung innerhalb von 3 Monaten nach der zweiten Dosis
- Nachweis einer Genesung von einer Covid-19-Infektion von mindestens 11 Tagen und weniger als 4 Monaten
- Kontraindikationen für die Impfung
eins zu einsImpfausweisJeder muss älter werden, um zu wachsen12 bis 18 Jahre und 1 Monat (einschließlich)Legen Sie den Nachweis über zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs vor, mit den folgenden zwei Ausnahmen:
- Die Person ist bereits mit Covid-19 infiziert und kann daher eine Einzeldosis des Impfstoffs erhalten
- Die Person hat sich mindestens 15 Tage nach der ersten Impfung mit Covid-19 infiziert und kann daher auf die zweite Impfdosis verzichten.
FreundlicherUnter 12 Jahren und 2 MonatenSie müssen kein Gesundheitszeugnis vorzeigen.
von der EU übernommenVon Pfizer, Moderna, AstraZeneca/Vaxzevria/Covishield und Johnson & Johnson zugelassene Impfstoffe。
Impfbescheinigungen werden nur akzeptiert, wenn der folgende Zeitplan als vollständig gilt:
- 7 Tage nach der zweiten 2-Dosen-Impfung (Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Covishield)
- 4 Wochen nach Einzeldosisimpfung (Johnson & Johnson)
- 7 Tage nach der Impfung, wenn Sie zuvor mit dem Coronavirus infiziert waren (Sie müssen nur eine Dosis einnehmen)
- 7 Tage nach der Auffrischimpfung; Auch der Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung ist zu beachten
Wennvollständig geimpftIn Frankreich zählt es, wenn Sie zwei Grundimpfstoffe und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. In Frankreich ist eine Infektion = eine Injektion. Personen, die sich nach der ersten Impfung mit dem Coronavirus infizieren, benötigen keine dritte Impfung.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Impfausweis immer bei sich haben.
Weitere Informationen, insbesondere zu Impfausweisen oder Covid-Zertifikaten, finden Sie auch auf der Website wwwBundesministerium für Gesundheit(externer Link), zÖsterreichisches Gesundheitsportal(externer Link)und vonSchweizer Bundesamt für Gesundheit(externer Link)。
Weitere Informationen zum Impfausweis finden Sie weiter untenzehn Kette(externer Link)。
Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen und -protokollen finden Sie in diesem Artikel:Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen für einen sicheren Urlaub in Frankreich
Weitere Informationen zu den Hygienemaßnahmen in den Skigebieten für die Skisaison 2021/2022 finden Sie hier:Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in französischen Skigebieten
Aktuelle Situation in Frankreich
Hier finden Sie eine aktualisierte Karte mit Daten zur Ausbreitung von Covid-19 in Frankreichhier(externer Link)Sehen.
nach Frankreich einreisen
Ab 1. August 2022:Französische Einreisebestimmungen
Alle Passagiere müssen bei der Einreise auf das französische Festland keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen.
Ab Juli 2022 sind die französischen Einreisebestimmungen nach Ländern kategorisiert und entsprechend der Ausbreitung des Virus farblich gekennzeichnet. Die Liste der Länder wird je nach Entwicklung der epidemischen Lage angepasst. Um die Verbreitung der Omicron-Variante einzudämmen, wurde die nationale Klassifizierung erweitert und um die Kategorie „Purpurrot“ erweitert.
Deutschland, Österreich und die Schweiz gelten derzeit als „grüne“ Länder.:
„Grünes“ Land.: Das Virus zirkuliert nicht aktiv und es wurden keine besorgniserregenden Varianten entdeckt. Zu den europäischen Regionen gehören Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt. Südafrika, Albanien, Angola, Antigua und Barbuda, Saudi-Arabien, Argentinien, Aruba, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Myanmar, Bolivien, Bonaire, Sint Eustatius und Saba, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Brasilien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Komoren, Republik Kongo, Elfenbeinkunst, Korea, Costa Rica, Kuba, Curacao, Dschibuti, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten, Ecuador, Swasiland, USA, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Granatapfel, Grönland, Guatemala, Honduras, Hongkong, Färöer, Mauritius, Salomonen, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln, USA Jungferninseln, Indien, Indonesien, Irak, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Kosovo, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Nordmazedonien, Madagaskar, Malaysia, Mara Victoria, Malediven, Marokko, Mauretanien, Mexiko , Moldawien, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Mosambik, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Neuseeland, Oman, Uganda, Pakistan, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Katar, Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Vereinigtes Königreich, Ruanda, St. Christopher und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, El Salvador, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Serbien, Seychellen, Sudan, Südsudan, Sri Lanka, Taiwan , Tansania, Tschad, Demokratische Republik Osttimor, Togo, Tunesien, Türkei, Trinidad und Tobago, Ukraine, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Sambia und Simbabwe.
Geimpfte Reisende müssen sich für die Einreise nicht testen lassenSie benötigen lediglich einen gültigen Impfnachweis, der von der EU anerkannte Impfstoffe enthält und den Verstärkungstermin einhält.
Ungeimpfte Reisende ab 12 JahrenEs muss ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden), ein negatives Antigentestergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass für Korsika und die französischen Überseegebiete möglicherweise unterschiedliche Zugangsregeln gelten (siehe unten).Oranges Land.: Aktive, kontrollierte Verbreitung des Virus ohne Verbreitung gefährlicher Varianten. Alle Länder, die nicht auf der Liste der „grünen“ Länder stehen.
Alle geimpften Reisenden aus diesen Ländern müssen einen Impfnachweis und eine nach EU-Recht gültige Unbedenklichkeitserklärung vorlegen.
Alle ungeimpften Reisenden nach Frankreich müssen einen gültigen Grund für die Einreise angeben. Außerdem sind ein negatives Testergebnis (PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach Abreise oder Antigentest innerhalb von 48 Stunden nach Abreise) und eine Unbedenklichkeitserklärung erforderlich. Bei der Ankunft in Frankreich sind Stichprobenkontrollen möglich. Um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, brauchen wir ungeimpfte Reisendediese Form(externer Link)Muss vor der Ankunft ausgefüllt werden. Wenn Ihr Test positiv ausfällt, müssen Sie sich sieben Tage lang selbst isolieren.„Rote“ Länder.: Aktive Virusübertragung mit besorgniserregenden Varianten : Kein Land.
„Der Purpur“: Besonders aktive Virusübertragung und/oder Nachweis von Varianten, die ein Risiko für eine erhöhte Übertragung oder ein geschwächtes Immunsystem darstellen können: Kein Land.
Reisende aus bestimmten Ländern benötigen diesUnbedenklichkeitsbescheinigungtragen. Sie können dieses Formular verwendenhier(externer Link)MAUT. Hiermit bestätigen Sie, dass Sie selbst keine Symptome von COVID-19 haben und innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt keinen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten.
Weitere Informationen zu Länderklassifizierungen und Einreisebestimmungen finden Sie auf der WebsiteWebsite der französischen Regierung(externer Link)。
Ankunft auf Korsika
Ab dem 14. März 2022 werden im Rahmen der Lockerungsmaßnahmen auch folgende Maßnahmen eingeführt: Auf den Strecken Frankreich-Korsika und Korsika-Frankreich ist die Verwendung einer Gesundheitskarte nicht mehr verpflichtend; ebenso ist eine eidesstattliche Versicherung nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unterKorsicki, Seite(externer Link)。
Einreise in die französischen Überseegebiete
Am 12. Mai 2022 gaben der Minister der Überseegebiete und der Minister für Solidarität und Gesundheit die schrittweise Lockerung einiger der aktuellen Reisebedingungen zwischen Frankreich und den französischen Überseegebieten bekannt:
- Passagiere, die nicht geimpft sind, müssen keinen zwingenden Grund mehr für Reisen in und aus Überseegebieten (außer Wallis und Futuna) vorweisen.
- Für die Einreise von Impflingen sind keine negativen Covid-19-Testergebnisse mehr erforderlich; Ungeimpfte Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden nach Abflug ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen) vorlegen
- Auch bei der Anreise mit dem Flugzeug besteht keine Maskenpflicht.
Gouverneure von Überseegebieten können unter Berücksichtigung der lokalen epidemiologischen Situation legitime Gründe für das Verlassen oder Betreten dieser Gebiete ermitteln. Anschließend werden die Dokumente von der Fluggesellschaft oder der Grenzpolizei überprüft.
Internationale Flüge können nach Ermessen von Ländervertretern oder zuständigen Behörden eingeschränkt werden.
Darüber hinaus bittet das Außenministerium diejenigen, die eine Reise in ein Überseegebiet planen, vorab auf der Website des Landkreises oder des Hochkommissars nach lokalen Beschränkungen und Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus zu suchen.
Für weitere Informationen zu Reisen in und aus den Überseegebieten kontaktieren Sie uns bittehier(externer Link)lesen.
Einreise aus Frankreich nach Deutschland
Zum 1. Juni 2022 hat das Robert Koch-Institut die Einreisebestimmungen für das Coronavirus geändert, wonach es nur noch eine Kategorie von Virusmutationsgebieten gibt.
Von Deutschland als Virusmutationsgebiete identifizierte französische Regionen:
Nee
Eine vollständige Liste aller Länder, in denen Deutschland als Risikogebiet/Variantengebiet ausgewiesen wurde, finden Sie auf der WebsiteWebsite des Robert Koch-Instituts(externer Link). Bitte beachten Sie, dass es derzeit keine Regionen gibt, in denen die Virusvariante vorkommt.
Sehenswürdigkeiten auf dem Rückweg:
Gültig ab 1. Juni 2022Eine generelle Beweispflicht gegenüber dem Einlasspersonal besteht nichtMehr nach Deutschland. Nur Personen aus Gebieten, in denen die Virusvariante vorkommt, müssen weiterhin ihren Status vorweisen: geimpft, genesen oder negativ getestet.
Wenn Sie aus einer überseeischen Region/einem Gebiet zurückkehren, in dem noch immer davon ausgegangen wird, dass das Virus mutiert ist:Digitale Einwanderer-App(externer Link)voll. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland kann die häusliche Isolation nach der Rückkehr vorzeitig beendet werdenhttps://einreiseanmeldung.de(externer Link)übertragen. Die Quarantäne kann ab dem Zeitpunkt der Überstellung beendet werden. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn der Nachweis vor der Einreise vorgelegt wird.
Welche Regelungen für Geimpfte und Genesene gelten, erfahren Sie auf der SeiteWebsite des Bundesministeriums für Gesundheit(externer Link)lesen.
Weitere Informationen, die Sie bei der Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland beachten sollten, finden Sie auf den folgenden Websites:
Informationen, worauf Sie bei der Rücksendung achten sollten, finden Sie auf folgenden Webseiten:
- Außenministerium(externer Link)
- Bundesministerium für Gesundheit(externer Link)
- Deutsche Botschaft in Frankreich(externer Link)
Wir reisen aus Frankreich nach Österreich ein
Sehenswürdigkeiten auf dem Rückweg:
Mit 16. Mai 2022 wurden alle Einreisebestimmungen im Zusammenhang mit der Epidemie in Österreich aufgehoben.
Weitere Informationen zu den Konditionen finden Sie unter:
Einreise aus Frankreich in die Schweiz
Sehenswürdigkeiten auf dem Rückweg:
Für Reisen in die Schweiz gelten besondere Regeln. Je nach Art der Reise (Flugzeug, Bus/Bahn/Schiff, Sonstiges) ist ein Antragsformular auszufüllen, negative Testergebnisse einzureichen und/oder Quarantänepflichten einzureichen.
Alle Informationen zu den Einwanderungsbestimmungen finden Sie auf der Website:
Weitere Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen in Frankreich finden Sie unter:Website des französischen Außenministeriums(externer Link)
Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft in Paris
E-Mail: info@paris.diplo.de oder ksa2-dep@pari.auswaertegis-amt.de
Tel.: 0033 1 53 83 45 00
Website der Deutschen Botschaft in Paris(externer Link)
Kontaktieren Sie die österreichische Botschaft in Paris
E-Mail: paris-ka@bmeia.gv.at
Tel.: 0033 1 40 63 30 63
Auf der Website der Österreichischen Botschaft in Paris(externer Link)
Kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Paris
E-Mail: paris.chancellerie@eda.admin.ch
Tel: 0033 1 49 55 67 00
Website der Schweizer Botschaft in Paris(externer Link)
Welche Verhaltensweisen sollten befolgt werden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen?
Hier sind einige Verhaltensweisen, die Sie leicht in Ihrem täglichen Leben umsetzen können, um sich selbst und andere gesund zu halten:
- waschen Sie Ihre Hände regelmäßig;
- Husten oder niesen Sie in die Armbeuge;
- Verwenden Sie Einwegtücher und werfen Sie diese dann weg.
- Geben Sie bei der Begrüßung nicht die Hand und vermeiden Sie Umarmungen;
- Wenn Sie krank sind, tragen Sie eine Maske.
- Tragen Sie Masken an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in überfüllten Bereichen.
Wichtige Informationen finden Sie auch auf der französischen WebsiteEuropa und das Außenministerium(externer Link)。